Norm Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2025× ▾ ‹›Gliederung Betragsgrenzen (Bund und Länder) nach der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus für das Jahr 2025 Fassungen (Gesetz) ab 09.09.2025 — BGBl. II Nr. 195/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 09.09.202518.06.2026 BGBl. II Nr. 195/2025 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 09.09.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2