Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 148/2025Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 2025,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 25
Ratifikation, Annahme, Genehmigung, Beitritt oder Vorbehalte
(1)Absatz eins,Das vorliegende Übereinkommen bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung durch die Parteien. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Depositär hinterlegt.
(2)Absatz 2,Das vorliegende Übereinkommen steht den Parteien der PCC SEE zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunde wird beim Depositär hinterlegt.
(3)Absatz 3,Zum vorliegenden Übereinkommen sind Vorbehalte nicht zulässig.
Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025
Dokumentnummer
NOR40272011