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Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Fassungen (Gesetz)
ab 19.10.2025 — BGBl. III Nr. 150/2025 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute19.10.2025 BGBl. III Nr. 150/2025 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa über den automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2025,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

19.10.2025

Unterzeichnungsdatum

13.09.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

(Übersetzung)

DURCHFÜHRUNGSÜBEREINKOMMEN ZUM ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN DER KONVENTION ÜBER DIE POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT IN SÜDOSTEUROPA ÜBER DEN AUTOMATISIERTEN AUSTAUSCH VON DNA-, DAKTYLOSKOPISCHEN UND FAHRZEUGREGISTERDATEN

StF: BGBl. III Nr. 150/2025

Sprachen

Englisch

Vertragsparteien

*Albanien römisch drei 150 aus 2025, *Bulgarien römisch drei 150 aus 2025, *Moldau römisch drei 150 aus 2025, *Montenegro römisch drei 150 aus 2025, *Nordmazedonien römisch drei 150 aus 2025, *Rumänien römisch drei 150 aus 2025, *Serbien römisch drei 150 aus 2025, *Ungarn römisch drei 150/2025

Ratifikationstext

Das Durchführungsübereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, für Österreich mit 19. Oktober 2025 in Kraft.

Laut Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten der Republik Serbien gehören dem Durchführungsübereinkommen folgende weitere Staaten an:

Albanien, Bulgarien, Republik Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Ungarn.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf der Grundlage der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa (nachstehend „PCC SEE“ genannt),

Im Einklang mit Artikel 20 des Übereinkommens zwischen den Parteien der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa zum automatisierten Austausch von DNA-, daktyloskopischen- und Fahrzeugregisterdaten (nachstehend „das Übereinkommen“ genannt),

sind die Parteien wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

03.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025

Gesetzesnummer

20012974

Dokumentnummer

NOR40272033