Norm Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Salzburg Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 288/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 288/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenMindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften/SalzburgM 19/2025/XXVI/99/19§ 1Geltungsbereich§ 2Betreuung von Aufzügen§ 3Freizeiteinrichtungen§ 4Grünflächen und Gartenanlagen§ 5Betreuung von Warmwasser- und Zentralheizungsanlagen§ 6Tief- und Palettengaragen§ 7Entgelt für Hausarbeiterinnen und Hausarbeiter§ 8Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration§ 9Begünstigungsklausel§ 10Geltungstermin