Norm Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen× ▾ ‹›Gliederung Festsetzung des Mindestlohntarifs für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2026 — BGBl. II Nr. 311/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2026 BGBl. II Nr. 311/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenMindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und privaten KinderbetreuungseinrichtungenM 21/2025/XXII/96/1§ 1Geltungsbereich§ 2Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten (Privatkindertagesheimen)§ 3Tagesmütter(-väter), die von Vereinen oder Privatkindergärten beschäftigt werden und im eigenen Haushalt, in betrieblichen Einrichtungen, in anderen Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen oder in den Räumlichkeiten einer Gemeinde Kinder betreuen§ 4Entgeltbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kindergruppen (z. B. in selbst organisierten Kindergruppen oder elternverwalteten Kindergruppen)§ 5Allgemeine Bestimmungen§ 6Wirksamkeitsbeginn