Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 16/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2026
Unterzeichnungsdatum
26.05.2015
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen
StF: BGBl. III Nr. 16/2026
Sprachen
Deutsch, Englisch, Mongolisch
Ratifikationstext
Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Artikel 10, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Mongolei und der Republik Österreich zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2026
Dokumentnummer
NOR40275828