Norm Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte× ▾ ‹›Gliederung Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte Kundmachung BGBl. III Nr. 18/2026 · 29.01.2026▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 18/2026 29.01.2026 Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8