Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
BMWKMS-GAVO 2026
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 29/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 29 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Text
Ressortinterne theoretische Ausbildung
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die ressortinterne theoretische Ausbildung besteht aus
zwei Modulen gemäß Abs. 3 für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, v1 oder v2;zwei Modulen gemäß Absatz 3, für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, v1 oder v2;
einem Modul gemäß Abs. 3 für Auszubildende der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen.einem Modul gemäß Absatz 3, für Auszubildende der übrigen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen.
(2)Absatz 2,Ein Modul hat dem Tätigkeitsbereich der oder des Auszubildenden zu entsprechen oder einen engen Bezug dazu aufzuweisen. Die Auszubildenden der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 1, A 2, v1 oder v2 können in diesem eine Projektarbeit verfassen. Die Festlegung des Themas und des Umfangs der Projektarbeit erfolgt in Absprache mit der oder dem Vorgesetzten, der Prüferin oder dem Prüfer und der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter.
(3)Absatz 3,Die Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind aus der folgenden Themensammlung auszuwählen:
Rechtliche Grundsatzangelegenheiten (inklusive Legistik und parlamentarische Angelegenheiten)
Organisations-, Verwaltungs- und Projektmanagement
Personalgrundlagen (inkl. Bildung und Bildungsmanagement im Bund, HR-Controlling und Mobilitätsförderung)
Dienst- und Besoldungsrecht
Haushaltsrechtliche Grundlagen und Wirkungsorientierte Steuerung (inkl. Better Regulation, Wirkungsorientierte Steuerung in der Bundesverwaltung)
Sportgrundsatzangelegenheiten, Fördermittelmanagement im Rahmen der Bundessportförderung
Angelegenheiten des Gesundheits-, Breiten- und Schulsports
Nachwuchs-, Leistungs- und Spitzensport
Sportmedizin, Sportwissenschaft, Sporttechnik
Österreichs Kunst- und Kulturszene, Aufbau und Funktionsweise der Kulturverwaltung, internationaler Stellenwert der Kunst- und Kulturpolitik Österreichs
Beteiligungen im Bereich Kunst und Kultur, Beteiligungsmanagement und Steuerung im Bereich Ausgliederungen
Kunstrückgabe inkl. Kulturgüterschutz
Architektur, Baukultur und UNESCO Welterbe
Rechtliche Grundlagen der Telekommunikation
Technische Grundlagen der Telekommunikation
Grundzüge des Postrechtes
(4)Absatz 4,Die in Abs. 3 genannten Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind keine Module im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 2.Die in Absatz 3, genannten Module der ressortinternen theoretischen Ausbildung sind keine Module im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer 2,
Schlagworte
Verwendungsgruppe, Organisationsmanagement, Verwaltungsmanagement, Dienstrecht, Gesundheitssport, Breitensport, Nachwuchssport, Leistungssport, Kunstszene, Kunstpolitik
Zuletzt aktualisiert am
18.02.2026
Dokumentnummer
NOR40276207