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Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse

Kundmachung
BGBl. III Nr. 41/2026 · 24.04.2026
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. III Nr. 41/2026 24.04.2026 Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Stammfassung
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