Norm Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse× ▾ ‹›Gliederung Seerechtsübereinkommen – Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse Fassungen (Gesetz) ab 29.04.2026 — BGBl. III Nr. 41/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute29.04.2026 BGBl. III Nr. 41/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.04.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenTeil IAllgemeine BestimmungenArtikel 1Art. 1BegriffsbestimmungenArtikel 2Art. 2Allgemeines ZielArtikel 3Art. 3GeltungsbereichArtikel 4Art. 4AusnahmenArtikel 5Art. 5Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und dem Seerechtsübereinkommen sowie den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen OrganenArtikel 6Art. 6UnberührtheitArtikel 7Art. 7Allgemeine Grundsätze und AnsätzeArtikel 8Art. 8Internationale ZusammenarbeitTeil IIMaringenetische Ressourcen einschließlich der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der VorteileArtikel 9Art. 9ZieleArtikel 10Art. 10AnwendungArtikel 11Art. 11Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler HoheitsbefugnisseArtikel 12Art. 12Mitteilung über Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen über maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler HoheitsbefugnisseArtikel 13Art. 13Traditionelles Wissen indigener Völker und ortsansässiger Gemeinschaften, das sich auf maringenetische Ressourcen von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse beziehtArtikel 14Art. 14Ausgewogene und gerechte Aufteilung der VorteileArtikel 15Art. 15Ausschuss für den Zugang und die Aufteilung der VorteileArtikel 16Art. 16Überwachung und TransparenzTeil IIIMaßnahmen wie gebietsbezogene Managementinstrumente einschließlich MeeresschutzgebieteArtikel 17Art. 17ZieleArtikel 18Art. 18AnwendungsbereichArtikel 19Art. 19VorschlägeArtikel 20Art. 20Bekanntmachung und vorläufige Überprüfung der VorschlägeArtikel 21Art. 21Konsultationen zu den Vorschlägen und Beurteilung der VorschlägeArtikel 22Art. 22Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente einschließlich MeeresschutzgebieteArtikel 23Art. 23BeschlussfassungArtikel 24Art. 24NotmaßnahmenArtikel 25Art. 25DurchführungArtikel 26Art. 26Überwachung und ÜberprüfungTeil IVUmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 27Art. 27ZieleArtikel 28Art. 28Verpflichtung zur Durchführung von UmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 29Art. 29Verhältnis zwischen diesem Übereinkommen und den nach den einschlägigen Rechtsinstrumenten und rechtlichen Rahmen sowie bei den zuständigen weltweiten, regionalen, subregionalen und sektoralen Organen vorgesehenen Verfahren für UmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 30Art. 30Schwellenwerte und Faktoren für die Durchführung von UmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 31Art. 31Verfahren für UmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 32Art. 32Öffentliche Bekanntmachung und KonsultationArtikel 33Art. 33Berichte über die UmweltverträglichkeitsprüfungArtikel 34Art. 34EntscheidungArtikel 35Art. 35Überwachung der Auswirkungen genehmigter TätigkeitenArtikel 36Art. 36Berichterstattung über die Auswirkungen genehmigter TätigkeitenArtikel 37Art. 37Überprüfung genehmigter Tätigkeiten und ihrer AuswirkungenArtikel 38Art. 38Vom wissenschaftlich-technischen Organ zu entwickelnde Normen beziehungsweise Richtlinien für UmweltverträglichkeitsprüfungenArtikel 39Art. 39Strategische UmweltprüfungenTeil VKapazitätsaufbau und Weitergabe von MeerestechnologieArtikel 40Art. 40ZieleArtikel 41Art. 41Zusammenarbeit beim Kapazitätsaufbau und bei der Weitergabe von MeerestechnologieArtikel 42Art. 42Modalitäten für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von MeerestechnologieArtikel 43Art. 43Zusätzliche Modalitäten für die Weitergabe von MeerestechnologieArtikel 44Art. 44Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von MeerestechnologieArtikel 45Art. 45Überwachung und ÜberprüfungArtikel 46Art. 46Ausschuss für den Kapazitätsaufbau und die Weitergabe von MeerestechnologieTeil VIInstitutionelle RegelungenArtikel 47Art. 47Konferenz der VertragsparteienArtikel 48Art. 48TransparenzArtikel 49Art. 49Wissenschaftlich-technisches OrganArtikel 50Art. 50SekretariatArtikel 51Art. 51VermittlungsmechanismusTeil VIIFinanzielle Mittel und FinanzierungsmechanismusArtikel 52Art. 52FinanzmittelTeil VIIIDurchführung und EinhaltungArtikel 53Art. 53DurchführungArtikel 54Art. 54Überwachung der DurchführungArtikel 55Art. 55Ausschuss für die Durchführung und EinhaltungTeil IXBeilegung von StreitigkeitenArtikel 56Art. 56Verhütung von StreitigkeitenArtikel 57Art. 57Verpflichtung zur Beilegung von Streitigkeiten durch friedliche MittelArtikel 58Art. 58Beilegung von Streitigkeiten durch die von den Vertragsparteien gewählten friedlichen MittelArtikel 59Art. 59Streitigkeiten technischer ArtArtikel 60Art. 60Verfahren zur Beilegung von StreitigkeitenArtikel 61Art. 61Vorläufige VereinbarungenTeil XNichtvertragsparteien dieses ÜbereinkommensArtikel 62Art. 62Nichtvertragsparteien dieses ÜbereinkommensTeil XITreu und Glauben und RechtsmissbrauchArtikel 63Art. 63Treu und Glauben und RechtsmissbrauchTeil XIISchlussbestimmungenArtikel 64Art. 64StimmrechtArtikel 65Art. 65UnterzeichnungArtikel 66Art. 66Ratifikation, Genehmigung, Annahme und BeitrittArtikel 67Art. 67Aufteilung der Zuständigkeit der Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration und ihrer Mitgliedstaaten in Bezug auf die in diesem Übereinkommen geregelten AngelegenheitenArtikel 68Art. 68InkrafttretenArtikel 69Art. 69Vorläufige AnwendungArtikel 70Art. 70Vorbehalte und AusnahmenArtikel 71Art. 71ErklärungenArtikel 72Art. 72ÄnderungArtikel 73Art. 73KündigungArtikel 74Art. 74AnlagenArtikel 75Art. 75VerwahrerArtikel 76Art. 76Verbindliche WortlauteAnlagenAnl. 1Als Anhalt dienende Kriterien für die Identifizierung von GebietenAnl. 2Formen des Kapazitätsaufbaus und der Weitergabe von Meerestechnologie