Norm Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)× ▾ ‹›Gliederung Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan) Kundmachung BGBl. III Nr. 47/2026 · 24.04.2026▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. III Nr. 47/2026 24.04.2026 Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kasachstan über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13Art. 14Art. 15Art. 16Art. 17Art. 18 Anl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4Anl. 5Anl. 6Anl. 7Anl. 8