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Abkommen über die Rückübernahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten (Kasachstan)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.05.2026 — BGBl. III Nr. 47/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.05.2026 BGBl. III Nr. 47/2026 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.05.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Artikel 1
  1. Art. 1Definitionen
Artikel 2
  1. Art. 2Rückübernahme der eigenen Staatsangehörigen
Artikel 3
  1. Art. 3Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen
Artikel 4
  1. Art. 4Rückübernahmeantrag
Artikel 5
  1. Art. 5Verfahren zur Wiedereinreise
Artikel 6
  1. Art. 6Transportmittel und -arten
Artikel 7
  1. Art. 7Fehlerhafte Rückführung
Artikel 8
  1. Art. 8Durchbeförderung
Artikel 9
  1. Art. 9Durchbeförderungsverfahren
Artikel 10
  1. Art. 10Unterstützung bei der Wiedereinreise oder Durchbeförderung
Artikel 11
  1. Art. 11Kosten
Artikel 12
  1. Art. 12Schutz personenbezogener Daten
Artikel 13
  1. Art. 13Vollzugsprotokoll des Abkommens
Artikel 14
  1. Art. 14Sprache
Artikel 15
  1. Art. 15Streitbeilegung
Artikel 16
  1. Art. 16Beziehung zu anderen internationalen Verpflichtungen
Artikel 17
  1. Art. 17Änderungen und Ergänzungen
Artikel 18
  1. Art. 18Inkrafttreten, Dauer und Beendigung
Anlagen
  1. Anl. 1Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten | Vollzugsprotokoll des Abkommens (Artikel 13)
  2. Anl. 2Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  3. Anl. 3Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  4. Anl. 4Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  5. Anl. 5Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und er Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  6. Anl. 6Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  7. Anl. 7Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten
  8. Anl. 8Zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Kasachstan und der Österreichischen Bundesregierung über die Rücknahme und Durchbeförderung von Personen, die sich rechtswidrig aufhalten