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Art. 23

Fassungen
ab 01.06.2026 — BGBl. III Nr. 63/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 23 heute01.06.2026 BGBl. III Nr. 63/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Bahamas)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2026,

Typ

Vertrag – Bahamas

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 23

Inkrafttretensdatum

01.06.2026BGBl. III Nr. 63/2026

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

ARTIKEL 23

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch einen diplomatischen Notenwechsel notifiziert haben, dass die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen Rechtsverfahren erfüllt sind.

Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten, die von den jeweiligen Regierungen hierzu ordnungsgemäß ermächtigt sind, dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Nassau, am 8. Juli 2025 in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.

Im RIS seit

22.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2026

Gesetzesnummer

20013179

Dokumentnummer

NOR40277895