Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Bahamas)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 63/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 23Artikel 23
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL 23
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch einen diplomatischen Notenwechsel notifiziert haben, dass die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen Rechtsverfahren erfüllt sind.
Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten, die von den jeweiligen Regierungen hierzu ordnungsgemäß ermächtigt sind, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Nassau, am 8. Juli 2025 in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung von Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2026
Dokumentnummer
NOR40277895