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Anl. 12 FH-MTD-AV 2026

Fassungen
ab 25.06.2026 — BGBl. II Nr. 154/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 12 heute25.06.2026 BGBl. II Nr. 154/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 12

Inkrafttretensdatum

25.06.2026BGBl. II Nr. 154/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FH-MTD-AV 2026

Index

80/03 Weinrecht

Text

Anlage 12

Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Logopädie

Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.

Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, habilitative, rehabilitative und palliative Bereiche zu umfassen.

Bei der Auswahl der Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten ist auf eine entsprechende Vielfalt der Gesundheits- und Lebenssituationen, Diversität der Krankheitsbilder, funktionellen Beeinträchtigungen sowie Altersgruppen zu achten.

Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind

  1. Ziffer eins
    mindestens 10 professionsspezifische Untersuchungsverfahren (zB Testinventare, Assessments und Screeningverfahren, apparative, instrumentelle und IT-gestützte Verfahren, ausgenommen FEES) in folgenden Pflichtbereichen vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten sowie die Ergebnisse zu analysieren (diagnostische Kompetenz) und
  2. Ziffer 2
    mindestens 10 logopädische (Teil-) Prozesse in den Pflichtbereichen durchzuführen und zu dokumentieren (therapeutische Kompetenz).

Pflichtbereiche:

  1. Ziffer eins
    Logopädischer Prozess im allgemeinen klinischen Bereich
    Allgemeine Logopädie (umfasst folgende Fachbereiche auf Ebene der Grundversorgung):
    • Strichaufzählung
      Pädlogopädie
    • Strichaufzählung
      Phonologopädie
    • Strichaufzählung
      Audiologopädie und Audiometrie
    • Strichaufzählung
      Neurologopädie und/oder
    • Strichaufzählung
      Gerontologopädie
  2. Ziffer 2
    Logopädischer Prozess im allgemeinen nicht-klinischen Bereich
    • Strichaufzählung
      Präventive Logopädie und Gesundheitsförderung

Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:

  1. Ziffer eins
    Logopädischer Prozess im speziellen klinischen Kontext
    • Strichaufzählung
      Spezielle Logopädie (in den klinischen Pflichtbereichen als vertieftes Spezialgebiet)
    • Strichaufzählung
      Palliative Logopädie
  2. Ziffer 2
    Logopädischer Prozess im speziellen nicht-klinischen Kontext
    • Strichaufzählung
      Präventive Logopädie und Gesundheitsförderung
    • Strichaufzählung
      Forschungslogopädie und logopädisch-wissenschaftlicher Prozess
    • Strichaufzählung
      Professionsfeldentwicklung und Qualitätssicherung
  3. Ziffer 3
    Logopädischer Prozess im fachbereichsübergreifenden Kontext
    • Strichaufzählung
      Medizinprodukte und assistierende Technologien
    • Strichaufzählung
      Interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und angrenzenden Professionen

Schlagworte

Gesundheitssituation

Im RIS seit

26.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013203

Dokumentnummer

NOR40278711