Kurztitel
FH-MTD-Ausbildungsverordnung 2026
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 154/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 154 aus 2026,
Text
Anlage 12
Mindestanforderungen an die praktische Ausbildung – Logopädie
Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß § 3 Abs. 3 Z 8 zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.Die praktische Ausbildung hat an Praktikumsstellen gemäß Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 8, zu erfolgen, sofern die Vermittlung der erforderlichen Handlungskompetenz gewährleistet ist.
Die praktische Ausbildung hat präventive, kurative, habilitative, rehabilitative und palliative Bereiche zu umfassen.
Bei der Auswahl der Patientinnen und Patienten bzw. Klientinnen und Klienten ist auf eine entsprechende Vielfalt der Gesundheits- und Lebenssituationen, Diversität der Krankheitsbilder, funktionellen Beeinträchtigungen sowie Altersgruppen zu achten.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind
mindestens 10 professionsspezifische Untersuchungsverfahren (zB Testinventare, Assessments und Screeningverfahren, apparative, instrumentelle und IT-gestützte Verfahren, ausgenommen FEES) in folgenden Pflichtbereichen vorzubereiten, durchzuführen, auszuwerten sowie die Ergebnisse zu analysieren (diagnostische Kompetenz) und
mindestens 10 logopädische (Teil-) Prozesse in den Pflichtbereichen durchzuführen und zu dokumentieren (therapeutische Kompetenz).
Pflichtbereiche:
Logopädischer Prozess im allgemeinen klinischen Bereich
Allgemeine Logopädie (umfasst folgende Fachbereiche auf Ebene der Grundversorgung):
Audiologopädie und Audiometrie
Logopädischer Prozess im allgemeinen nicht-klinischen Bereich
Präventive Logopädie und Gesundheitsförderung
Wahlbereiche nach individuellem Schwerpunkt zB:
Logopädischer Prozess im speziellen klinischen Kontext
Spezielle Logopädie (in den klinischen Pflichtbereichen als vertieftes Spezialgebiet)
Logopädischer Prozess im speziellen nicht-klinischen Kontext
Präventive Logopädie und Gesundheitsförderung
Forschungslogopädie und logopädisch-wissenschaftlicher Prozess
Professionsfeldentwicklung und Qualitätssicherung
Logopädischer Prozess im fachbereichsübergreifenden Kontext
Medizinprodukte und assistierende Technologien
Interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und angrenzenden Professionen