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§ 22 VNEP-V

Fassungen
ab 30.06.2026 — BGBl. II Nr. 156/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 22 heute30.06.2026 BGBl. II Nr. 156/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Verteilernetzentwicklungsplanverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 156 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22

Inkrafttretensdatum

30.06.2026BGBl. II Nr. 156/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VNEP-V

Index

58/02 Energierecht

Text

Flexibler Netzzugang

Paragraph 22,

  1. Absatz eins,Der Verteilernetzbetreiber hat anzugeben, ob er mit Netzbenutzern Verträge über flexiblen Netzzugang gemäß Paragraph 103, ElWG abgeschlossen hat.
  2. Absatz 2,Im Falle von Vertragsabschlüssen nach Absatz eins, hat der Verteilernetzbetreiber anzugeben
    1. Ziffer eins
      die Anzahl der laufenden Verträge,
    2. Ziffer 2
      die beantragten und die als einschränkbar vereinbarten Leistungen,
    3. Ziffer 3
      eine Zusammenfassung zentraler Aspekte der vertraglichen Ausgestaltung flexibler Netzzugänge,
    4. Ziffer 4
      die relevanten Umstände für flexible Netzzugänge und
    5. Ziffer 5
      den Zeitplan und Fortschritt zur Behebung der Ursachen für den temporäre flexible Netzzugänge.
  3. Absatz 3,Bei den Angaben nach Absatz 2, Ziffer eins und 2 ist
    1. Ziffer eins
      nach den Kategorien „Stromerzeugungsanlage“, „Elektrizitätsspeicheranlage“ und „Verbrauchsanlage“, bei Stromerzeugungsanlagen auch nach Technologien gemäß Paragraph 8, Absatz 2 und bei Elektrizitätsspeicheranlagen auch nach Technologien gemäß Paragraph 9, Absatz 2, zu differenzieren,
    2. Ziffer 2
      nach Netzebenen zu differenzieren,
    3. Ziffer 3
      eine geographische oder netztopologische differenzierte Verortung anzugeben, zumindest mit einer Zuordnung zu Umspannwerken und
    4. Ziffer 4
      nach temporären und dauerhaften flexiblen Netzzugängen zu differenzieren.

Im RIS seit

29.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2026

Gesetzesnummer

20013205

Dokumentnummer

NOR40278776