Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Erklärung des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 242/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 242 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Text
Inhalt der Satzung
Der zwischen der Berufsvereinigung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber privater Bildungseinrichtungen (BABE) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft VIDA, abgeschlossene
Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen (Stand 1. Mai 2026),
beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 328/2026 hinterlegt und am 20. Juli 2026 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Registerzahl KV 328 aus 2026, hinterlegt und am 20. Juli 2026 auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes kundgemacht,
wird zur Satzung erklärt.
Von der Satzungserklärung werden nachstehende Bestimmungen des angeführten Kollektivvertrags ausgenommen:
§§ 1 und 2Paragraphen eins, und 2
§ 4 Abs. 7Paragraph 4, Absatz 7
§ 34 mit Ausnahme des vorletzten AbsatzesParagraph 34, mit Ausnahme des vorletzten Absatzes
Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2026 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (§ 3 Abs. 1) ersetzt.Soweit im angeführten Kollektivvertrag auf dessen Inkrafttreten mit 1. Mai 2026 abgestellt wird, wird diese Bezugnahme durch eine Bezugnahme auf das Inkrafttreten der Satzung (Paragraph 3, Absatz eins,) ersetzt.
Schlagworte
Verlautbarungsplattform
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Dokumentnummer
NOR40280438