Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 241/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Text
Anlage B Ärztliche Untersuchungen des Kindes gemäß § 10 EKPUVÄrztliche Untersuchungen des Kindes gemäß Paragraph 10, EKPUV
Im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen des Kindes sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste Kindesuntersuchung (1. LW)
Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes des Kindes und Erhebung der Ernährungsform
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Beratung und Durchführung von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen insbesondere der Durchführung der Blutabnahme für das Neugeborenenscreening
Zweite (4. bis 7. LW), dritte (3. bis 5. LM), vierte (7. bis 9. LM) und fünfte (10. bis 14. LM) Kindesuntersuchung
Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes des Kindes und Erhebung der Ernährung
einschließlich einer orthopädischen Untersuchung bei der zweiten Kindesuntersuchung
einschließlich einer freiwilligen Erhebung von psychosozialen und sozioökonomischen Belastungen bei der dritten Kindesuntersuchung
einschließlich einer vorgesehenen Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereiches bei der vierten Kindesuntersuchung
einschließlich einer Augenuntersuchung bei der fünften Kindesuntersuchung
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Beratung und Durchführung von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen
Sechste (22. bis 26. LM), siebente (34. bis 38. LM), achte (46. bis 50. LM) und neunte (58. bis 62. LM) Kindesuntersuchung
Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustandes des Kindes und Erhebung der Ernährungsform
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Beratung und Durchführung von gesundheitsfördernden und präventiven Maßnahmen
Hörscreening des Kindes gemäß § 13 EKPUV (1. bis 4. LW)Hörscreening des Kindes gemäß Paragraph 13, EKPUV (1. bis 4. LW)
Im Rahmen des Hörscreenings des Kindes sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Untersuchungen werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt (Methode: OAE oder AABR) und beinhalten die Beurteilung des Hörvermögens
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Hüftultraschalluntersuchungen des Kindes gemäß § 14 EKPUVHüftultraschalluntersuchungen des Kindes gemäß Paragraph 14, EKPUV
Im Rahmen der Hüftultraschalluntersuchungen sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Erste (1. LW) und zweite (6. bis 8. LW) Hüftultraschalluntersuchung
Untersuchungen werden entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt und beinhalten die Beurteilung des rechten und linken Hüftgelenks
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Augenfachärztliche Untersuchung des Kindes gemäß § 15 EKPUV (22. bis 36. LM)Augenfachärztliche Untersuchung des Kindes gemäß Paragraph 15, EKPUV (22. bis 36. LM)
Im Rahmen der augenfachärztlichen Untersuchung des Kindes sind insbesondere folgende Daten zu erheben:
Anamnese und Besprechung von Befunden und/oder Auffälligkeiten
Beurteilung des Sehvermögens
Information über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen und Therapien
Schlagworte
Halsbereich, Nasenbereich
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Dokumentnummer
NOR40280458