Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 241/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Index
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Text
Überschreitung der Untersuchungstermine
§ 11.Paragraph 11,
Eine Überschreitung der in § 10 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem von den Eltern nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§§ 7 Abs. 3 Z 1 und 24c Abs. 2 Z 1 KBGG). Eine Überschreitung der in Paragraph 10, Absatz 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem von den Eltern nicht zu vertretenden Grund erfolgt (Paragraphen 7, Absatz 3, Ziffer eins und 24 c Absatz 2, Ziffer eins, KBGG).
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Dokumentnummer
NOR40280451