Norm Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof Fassungen (Gesetz) ab 13.08.2026 — BGBl. II Nr. 243/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute13.08.2026 BGBl. II Nr. 243/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 13.08.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenFrauenförderungsplan für den Verwaltungsgerichtshof1. Ziele§ 12. Maßnahmen§ 2Schutz der Menschenwürde, Mobbingverbot§ 3Vorrangige Aufnahme§ 4Vorrang beim beruflichen Aufstieg§ 5Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung§ 6Ausschreibung§ 7Vertretung in Kommissionen§ 8Weitere Maßnahmen§ 9Unterstützung der oder des Gleichbehandlungsbeauftragten§ 10Berichte und VerständigungenSchlussbestimmung§ 11AnlagenAnl. 1