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Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Fassungen (Gesetz)
ab 01.04.2026 — BGBl. II Nr. 248/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.04.2026 BGBl. II Nr. 248/2026 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 01.04.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
H 2/2026/XIX/93/1
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Entgelte
  3. § 3Heimarbeitszuschlag
  4. § 4Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
  5. § 5Wirksamkeitsbeginn