Norm Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter× ▾ ‹›Gliederung Heimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2026 — BGBl. II Nr. 255/2026 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.06.2026 BGBl. II Nr. 255/2026 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenHeimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln aller Art durch Heimarbeiterinnen und HeimarbeiterH 10/2026/VIII/38/8§ 1Geltungsbereich§ 2Entgelte§ 3Heimarbeitszuschlag§ 4Sonstige Ansprüche§ 5Wirksamkeitsbeginn