Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eltern-Kind-Pass-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 286/2026Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2026,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht
Text
Spezifische Zugriffsberechtigungen für Fachärztinnen und –ärzte
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz eins,Fachärztinnen und –ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde haben einen lesenden und schreibenden Zugriff auf sämtliche in § 15 genannte Daten. Davon abweichend besteht kein scheibender Zugriff aufFachärztinnen und –ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde haben einen lesenden und schreibenden Zugriff auf sämtliche in Paragraph 15, genannte Daten. Davon abweichend besteht kein scheibender Zugriff auf
die augenfachärztliche Untersuchung.
(2)Absatz 2,Fachärztinnen und –ärzte für Orthopädie und Traumatologie sowie Orthopädie und Orthopädische Chirurgie haben einen lesenden und schreibenden Zugriff auf die zwei Hüftultraschalluntersuchungen und auf den Teil der zweiten Kindesuntersuchung, welcher der orthopädischen Untersuchung dient. Sie haben zudem einen lesenden Zugriff auf sämtliche in § 15 genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff aufFachärztinnen und –ärzte für Orthopädie und Traumatologie sowie Orthopädie und Orthopädische Chirurgie haben einen lesenden und schreibenden Zugriff auf die zwei Hüftultraschalluntersuchungen und auf den Teil der zweiten Kindesuntersuchung, welcher der orthopädischen Untersuchung dient. Sie haben zudem einen lesenden Zugriff auf sämtliche in Paragraph 15, genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff auf
jenen Teil der ersten Kindesuntersuchung, welcher der Kontrolle nach einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung dient und
jenen Teil der dritten Kindesuntersuchung, welcher der Erhebung psychosozialer Belastungen dient;
(3)Absatz 3,Fachärztinnen und –ärzte für Radiologie haben
einen lesenden Zugriff auf
die Angaben zur Vitamin-K-Prophylaxe
die erste Kindsuntersuchung, ausgenommen auf jenen Teil der ersten Kindesuntersuchung, welcher der Kontrolle nach einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung dient,
die zweite Kindesuntersuchung und
einen lesenden und schreibenden Zugriff auf die zwei Hüftultraschalluntersuchungen.
(4)Absatz 4,Fachärztinnen und –ärzte für Augenheilkunde und Optometrie haben einen lesenden Zugriff auf sämtliche in § 15 genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff aufFachärztinnen und –ärzte für Augenheilkunde und Optometrie haben einen lesenden Zugriff auf sämtliche in Paragraph 15, genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff auf
jenen Teil der ersten Kindesuntersuchung, welcher der Kontrolle nach einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung dient und
jenen Teil der dritten Kindesuntersuchung, welcher der Erhebung psychosozialer Belastungen dient;
es besteht zusätzlich ein schreibender Zugriff für jenen Teil der fünften Kindesuntersuchung, welcher der Augenuntersuchung dient, sowie auf die augenfachärztliche Untersuchung.
(5)Absatz 5,Fachärztinnen und –ärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde haben einen lesenden Zugriff auf sämtliche in § 15 genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff aufFachärztinnen und –ärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde haben einen lesenden Zugriff auf sämtliche in Paragraph 15, genannte Daten. Davon abweichend besteht kein lesender Zugriff auf
jenen Teil der ersten Kindesuntersuchung, welcher der Kontrolle nach einer ambulanten Geburt oder vorzeitigen Entlassung dient und
jenen Teil der dritten Kindesuntersuchung, welcher der Erhebung psychosozialer Belastungen dient;
es besteht zusätzlich ein schreibender Zugriff für jenen Teil der vierten Kindesuntersuchung, welcher der HNO Untersuchung dient.
(6)Absatz 6,Der Zugriff gemäß Abs. 1 bis 5 dient den Zwecken der Untersuchung des Säuglings und des Kleinkinds und der Eintragung der jeweiligen Untersuchungsergebnisse.Der Zugriff gemäß Absatz eins bis 5 dient den Zwecken der Untersuchung des Säuglings und des Kleinkinds und der Eintragung der jeweiligen Untersuchungsergebnisse.
Schlagworte
Kinderheilkunde, Halsheilkunde, Nasenheilkunde
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2026
Dokumentnummer
NOR40280986