Rechtstracker.at

§ 22 EKPV

Fassungen
ab 01.10.2026 — BGBl. II Nr. 286/2026 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 22 heute01.10.2026 BGBl. II Nr. 286/2026 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Eltern-Kind-Pass-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 286 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 22

Inkrafttretensdatum

01.10.2026BGBl. II Nr. 286/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

EKPV

Index

82/07 Sonstiges Gesundheitsrecht

Text

5. Unterabschnitt
Sonstige spezifische Zugriffsberechtigungen

Spezifische Zugriffsberechtigung für die Bundesministerin oder den Bundesminister

Paragraph 22,

  1. Absatz eins,Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der zuständige Bundesminister hat einen lesenden Zugriff auf die im eEKP gespeicherten Daten zu den Schwangeren, Kindern und Gesundheitsdiensteanbietern.
  2. Absatz 2,Der Zugriff gemäß Absatz eins, dient den Zwecken
    1. Ziffer eins
      des Betriebs, der Wartung und der technischen Weiterentwicklung des eEKP und
    2. Ziffer 2
      der Erstellung von Statistiken und Auswertungen zur Beantwortung gesundheitspolitischer Fragestellungen und der Erstellung von Auswertungen der Untersuchungs- und Beratungsergebnisse und der Evaluierung des Nutzungsverhaltens, wobei hierfür nur Daten gemäß Paragraph 7, Absatz eins, EKPG zur Verfügung stehen.
  3. Absatz 3,Zur Erstellung von Auswertungen hat im Auftrag der für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerin oder des zuständigen Bundesministers gemäß Absatz eins, auch die Gesundheit Österreich GmbH lesenden Zugriff auf die in Absatz eins, genannten Daten.
  4. Absatz 4,Die für das Gesundheitswesen zuständige Bundesministerin oder der Bundesminister ist gemäß Paragraph 7, Absatz 2, EKPG ermächtigt, die Daten des eEKP jährlich an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ zu übermitteln.

Schlagworte

Untersuchungsergebnis

Im RIS seit

30.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2026

Gesetzesnummer

20013303

Dokumentnummer

NOR40280991