Norm APAG× ▾ ‹›Gliederung Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) Fassungen (Gesetz) ab 01.10.2016▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 5/2026, BGBl. I Nr. 6/2026 01.09.202518.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 25.07.202531.08.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 17.05.201824.07.2025 § → § BGBl. I Nr. 30/2018 03.01.201816.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 107/2017 27.07.201702.01.2018 § → § BGBl. I Nr. 107/2017 01.10.201626.07.2017 § → § — 12.08.201630.09.2016 BGBl. I Nr. 83/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.07.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeines§ 1Gegenstand und Zweck§ 2Begriffsbestimmungen2. TeilOrganisation§ 3Errichtung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde§ 4Aufgaben und Befugnisse der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB)§ 5Organe§ 6Vorstand§ 7Aufgaben des Vorstandes§ 8Ende der Funktion als Vorstand§ 9Aufsichtsrat§ 10Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates§ 11Aufgaben des Aufsichtsrates§ 12Qualitätsprüfungskommission§ 13Aufgaben der Qualitätsprüfungskommission§ 14Aufsicht über die APAB§ 15Personal§ 16Haftung für die Tätigkeit der APAB§ 17Verschwiegenheitspflicht und Schutz personenbezogener Daten§ 18Budget§ 19Jahresabschluss§ 20Kosten der Aufsicht§ 21Finanzierung und Verwaltungsbeiträge§ 22Rücklage für unvorhergesehene Belastungen3. TeilAufgaben und Befugnisse1. HauptstückÖffentliche Aufsicht1. Abschnitt§ 23Regelungen zur Qualitätssicherung2. AbschnittQualitätssicherungsprüfungen§ 24Gegenstand von Qualitätssicherungsprüfungen§ 25Intervalle der Qualitätssicherungsprüfungen§ 26Qualitätssicherungsprüfer§ 27Qualitätssicherungsprüfungen durch Prüfungsgesellschaften§ 28Qualifizierte Assistenten§ 29Bestellung des Qualitätssicherungsprüfers§ 30Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsprüfers§ 31Honorierung der Qualitätssicherungsprüfung§ 32Vorzeitige Beendigung der Qualitätssicherungsprüfung§ 33Mitwirkungspflichten§ 34Prüfbericht§ 35Bescheinigung§ 36Vorläufige Bescheinigung bei Neuaufnahme eines Prüfungsbetriebes§ 37Erteilung einer Bescheinigung bei Wiederaufnahme eines Prüfungsbetriebes§ 38Anordnung von Maßnahmen§ 39Versagung der Bescheinigung§ 40Widerruf der Bescheinigung§ 41Entzug der Bescheinigung§ 42Erlöschen der Bescheinigung3. AbschnittInspektionen§ 43Gegenstand von Inspektionen§ 44Intervalle von Inspektionen§ 45Anzeige- und Informationspflichten§ 46Bestellung von Inspektoren§ 47Umfang der Inspektion§ 48Informationsrecht§ 49Maßnahmen§ 50Inspektionsbericht4. Abschnitt§ 51Informationspflichten bei Konzernabschlussprüfungen5. AbschnittRegistrierung§ 52Öffentliches Register§ 53Registrierung von Abschlussprüfern§ 54Registrierung von Prüfungsgesellschaften6. AbschnittTransparenzbericht§ 55Transparenzbericht7. AbschnittFortbildung§ 56Kontinuierliche Fortbildung8. AbschnittStandardsetzung§ 57Standardsetzung9. AbschnittMeldepflichten§ 58Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt§ 59Weitere Meldepflichten für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften§ 60Meldepflichten von Interessenvertretungen10. AbschnittUntersuchungen und Sanktionen§ 61Untersuchungen§ 62Sanktionen§ 63Bemessung von Sanktionen§ 64Bekanntmachung von Sanktionen§ 65Strafbestimmungen§ 66Meldung von Verstößen§ 67Informationsaustausch11. Abschnitt§ 68Marktüberwachung2. HauptstückEuropäische und internationale Zusammenarbeit1. AbschnittAbschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes§ 69Zulassung von Abschlussprüfern§ 70Anerkennung von Prüfungsgesellschaften2. AbschnittEuropäische Kooperation§ 71Meldung an zuständige Stellen auf Unionsebene und den anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes über Wegfall der Zulassung§ 72Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen auf Unionsebene und den anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes§ 73Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen oder EWR-vertragsstaatlichen Regelungen3. AbschnittAbschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften aus Drittstaaten§ 74Zulassung von Abschlussprüfern§ 75Registrierung von Abschlussprüfern§ 76Registrierung von Prüfungsgesellschaften§ 77Ausnahmen bei Gleichwertigkeit4. Abschnitt§ 78Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten4. TeilSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 79Mitteilungen an die Europäische Kommission§ 80Wechselseitige Hilfeleistungspflichten§ 81Sprachliche Gleichbehandlung§ 82Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen§ 83Gebühren- und Abgabenbefreiung§ 84Übergangsbestimmungen§ 85Inkrafttreten§ 86Außerkrafttreten§ 87Vollziehung