Norm APAG× ▾ ‹›Gliederung Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG) Fassungen (Gesetz) ab 19.02.2026 — BGBl. I Nr. 5/2026, BGBl. I Nr. 6/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute19.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 5/2026, BGBl. I Nr. 6/2026 01.09.202518.02.2026 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 25.07.202531.08.2025 § → § BGBl. I Nr. 50/2025 17.05.201824.07.2025 § → § BGBl. I Nr. 30/2018 03.01.201816.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 107/2017 27.07.201702.01.2018 § → § BGBl. I Nr. 107/2017 01.10.201626.07.2017 § → § — 12.08.201630.09.2016 BGBl. I Nr. 83/2016 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. TeilAllgemeines§ 1Gegenstand und Zweck§ 2Begriffsbestimmungen2. TeilOrganisation§ 3Errichtung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde§ 4Aufgaben und Befugnisse der APAB§ 5Organe§ 6Vorstand§ 7Aufgaben des Vorstandes§ 8Ende der Funktion als Vorstand§ 9Aufsichtsrat§ 10Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates§ 11Aufgaben des Aufsichtsrates§ 12Qualitätsprüfungskommission§ 13Anhörungsrechte der Qualitätsprüfungskommission§ 14Aufsicht über die APAB§ 15Personal§ 16Haftung für die Tätigkeit der APAB§ 17Geheimhaltungspflicht und Schutz personenbezogener Daten§ 18Budget§ 19Jahresabschluss§ 20Kosten der Aufsicht§ 21Finanzierung§ 22Rücklage für unvorhergesehene Belastungen3. TeilAufgaben und Befugnisse1. HauptstückÖffentliche Aufsicht1. AbschnittQualitätssicherung§ 23Regelungen für die interne Qualitätssicherung2. AbschnittQualitätssicherungsprüfungen§ 24Gegenstand von Qualitätssicherungsprüfungen§ 25Intervalle der Qualitätssicherungsprüfungen§ 26Qualitätssicherungsprüfer§ 27Prüfungsgesellschaften als Qualitätssicherungsprüfer§ 28Qualifizierte Assistenten§ 29Bestellung des Qualitätssicherungsprüfers§ 30Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsprüfers§ 31Honorierung der Qualitätssicherungsprüfung§ 32Vorzeitige Beendigung der Qualitätssicherungsprüfung§ 33Mitwirkungspflichten§ 34Prüfbericht§ 35Bescheinigung§ 36Vorläufige Bescheinigung§ 37Bescheinigung bei Wiederaufnahme§ 38Anordnung von Maßnahmen§ 39Versagung der Bescheinigung§ 40Widerruf der Bescheinigung§ 41Entzug der Bescheinigung§ 42Erlöschen der Bescheinigung3. AbschnittInspektionen§ 43Gegenstand von Inspektionen§ 44Intervalle von Inspektionen§ 45Anzeigepflichten von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse§ 46Bestellung von Inspektoren§ 47Umfang der Inspektion§ 48Informationsrecht§ 49Maßnahmen§ 50Inspektionsbericht4. AbschnittKonzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung§ 51Informationspflichten bei Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung5. AbschnittRegistrierung§ 52Öffentliches Register§ 53Registrierung von Abschlussprüfern§ 54Registrierung von Prüfungsgesellschaften6. AbschnittTransparenzbericht§ 55Jährlicher Transparenzbericht7. AbschnittFortbildung§ 56Kontinuierliche Fortbildung8. AbschnittStandardsetzung§ 57Berufsgrundsätze und Prüfungsstandards9. AbschnittMeldepflichten§ 58Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt§ 59Meldepflichten für Marktüberwachung und Finanzierung§ 60Meldepflichten von Interessenvertretungen10. AbschnittUntersuchungen§ 61Untersuchungsbefugnisse11. AbschnittSanktionen§ 62Sanktionsbefugnisse§ 63Bemessung von Sanktionen§ 64Bekanntmachung von Sanktionen§ 65Geldstrafen§ 66Meldung von Verstößen§ 67Europäischer Informationsaustausch von Sanktionen12. AbschnittMarktüberwachung§ 68Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt2. HauptstückEuropäische und internationale Zusammenarbeit1. AbschnittEU-Abschlussprüfer und EU-Prüfungsgesellschaften§ 69Zulassung von EU-Abschlussprüfern§ 70Anerkennung von EU-Prüfungsgesellschaften2. AbschnittEuropäische Kooperation§ 71Meldung zum Wegfall der Bescheinigung§ 72Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen der Europäischen Union und den zuständigen Stellen der anderen EWR-Vertragsstaaten§ 73Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen oder EWR-vertragsstaatlichen Regelungen3. AbschnittDrittstaaten-Abschlussprüfer und Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften§ 74Zulassung von Drittstaaten-Abschlussprüfern§ 75Drittstaaten-Abschlussprüfer von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat§ 76Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat§ 77Ausnahmen bei Gleichwertigkeit4. AbschnittKooperation mit Drittstaaten§ 78Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten4. TeilSchluss- und Übergangsbestimmungen§ 79Mitteilungen an die Europäische Kommission§ 80Wechselseitige Hilfeleistungspflichten§ 81Sprachliche Gleichbehandlung§ 82Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen§ 83Gebühren- und Abgabenbefreiung§ 84Übergangsbestimmungen§ 85Inkrafttreten§ 86Außerkrafttreten§ 87Vollziehung