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Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG)

Fassungen (Gesetz)
ab 19.02.2026 — BGBl. I Nr. 5/2026, BGBl. I Nr. 6/2026
Gliederung Fassung vom 19.02.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. TeilAllgemeines
  1. § 1Gegenstand und Zweck
  2. § 2Begriffsbestimmungen
2. TeilOrganisation
  1. § 3Errichtung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde
  2. § 4Aufgaben und Befugnisse der APAB
  3. § 5Organe
  4. § 6Vorstand
  5. § 7Aufgaben des Vorstandes
  6. § 8Ende der Funktion als Vorstand
  7. § 9Aufsichtsrat
  8. § 10Sitzungen und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates
  9. § 11Aufgaben des Aufsichtsrates
  10. § 12Qualitätsprüfungskommission
  11. § 13Anhörungsrechte der Qualitätsprüfungskommission
  12. § 14Aufsicht über die APAB
  13. § 15Personal
  14. § 16Haftung für die Tätigkeit der APAB
  15. § 17Geheimhaltungspflicht und Schutz personenbezogener Daten
  16. § 18Budget
  17. § 19Jahresabschluss
  18. § 20Kosten der Aufsicht
  19. § 21Finanzierung
  20. § 22Rücklage für unvorhergesehene Belastungen
3. TeilAufgaben und Befugnisse
1. HauptstückÖffentliche Aufsicht
1. AbschnittQualitätssicherung
  1. § 23Regelungen für die interne Qualitätssicherung
2. AbschnittQualitätssicherungsprüfungen
  1. § 24Gegenstand von Qualitätssicherungsprüfungen
  2. § 25Intervalle der Qualitätssicherungsprüfungen
  3. § 26Qualitätssicherungsprüfer
  4. § 27Prüfungsgesellschaften als Qualitätssicherungsprüfer
  5. § 28Qualifizierte Assistenten
  6. § 29Bestellung des Qualitätssicherungsprüfers
  7. § 30Unabhängigkeit des Qualitätssicherungsprüfers
  8. § 31Honorierung der Qualitätssicherungsprüfung
  9. § 32Vorzeitige Beendigung der Qualitätssicherungsprüfung
  10. § 33Mitwirkungspflichten
  11. § 34Prüfbericht
  12. § 35Bescheinigung
  13. § 36Vorläufige Bescheinigung
  14. § 37Bescheinigung bei Wiederaufnahme
  15. § 38Anordnung von Maßnahmen
  16. § 39Versagung der Bescheinigung
  17. § 40Widerruf der Bescheinigung
  18. § 41Entzug der Bescheinigung
  19. § 42Erlöschen der Bescheinigung
3. AbschnittInspektionen
  1. § 43Gegenstand von Inspektionen
  2. § 44Intervalle von Inspektionen
  3. § 45Anzeigepflichten von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse
  4. § 46Bestellung von Inspektoren
  5. § 47Umfang der Inspektion
  6. § 48Informationsrecht
  7. § 49Maßnahmen
  8. § 50Inspektionsbericht
4. AbschnittKonzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
  1. § 51Informationspflichten bei Konzernabschlussprüfungen und Prüfungen der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung
5. AbschnittRegistrierung
  1. § 52Öffentliches Register
  2. § 53Registrierung von Abschlussprüfern
  3. § 54Registrierung von Prüfungsgesellschaften
6. AbschnittTransparenzbericht
  1. § 55Jährlicher Transparenzbericht
7. AbschnittFortbildung
  1. § 56Kontinuierliche Fortbildung
8. AbschnittStandardsetzung
  1. § 57Berufsgrundsätze und Prüfungsstandards
9. AbschnittMeldepflichten
  1. § 58Meldepflicht bei Abberufung und Rücktritt
  2. § 59Meldepflichten für Marktüberwachung und Finanzierung
  3. § 60Meldepflichten von Interessenvertretungen
10. AbschnittUntersuchungen
  1. § 61Untersuchungsbefugnisse
11. AbschnittSanktionen
  1. § 62Sanktionsbefugnisse
  2. § 63Bemessung von Sanktionen
  3. § 64Bekanntmachung von Sanktionen
  4. § 65Geldstrafen
  5. § 66Meldung von Verstößen
  6. § 67Europäischer Informationsaustausch von Sanktionen
12. AbschnittMarktüberwachung
  1. § 68Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt
2. HauptstückEuropäische und internationale Zusammenarbeit
1. AbschnittEU-Abschlussprüfer und EU-Prüfungsgesellschaften
  1. § 69Zulassung von EU-Abschlussprüfern
  2. § 70Anerkennung von EU-Prüfungsgesellschaften
2. AbschnittEuropäische Kooperation
  1. § 71Meldung zum Wegfall der Bescheinigung
  2. § 72Zusammenarbeit mit den anderen zuständigen Stellen der Europäischen Union und den zuständigen Stellen der anderen EWR-Vertragsstaaten
  3. § 73Gegenseitige Anerkennung der mitgliedstaatlichen oder EWR-vertragsstaatlichen Regelungen
3. AbschnittDrittstaaten-Abschlussprüfer und Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften
  1. § 74Zulassung von Drittstaaten-Abschlussprüfern
  2. § 75Drittstaaten-Abschlussprüfer von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
  3. § 76Drittstaaten-Prüfungsgesellschaften von in Österreich börsenotierten Unternehmen aus einem Drittstaat
  4. § 77Ausnahmen bei Gleichwertigkeit
4. AbschnittKooperation mit Drittstaaten
  1. § 78Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Drittstaaten
4. TeilSchluss- und Übergangsbestimmungen
  1. § 79Mitteilungen an die Europäische Kommission
  2. § 80Wechselseitige Hilfeleistungspflichten
  3. § 81Sprachliche Gleichbehandlung
  4. § 82Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen
  5. § 83Gebühren- und Abgabenbefreiung
  6. § 84Übergangsbestimmungen
  7. § 85Inkrafttreten
  8. § 86Außerkrafttreten
  9. § 87Vollziehung