Norm BFG 2013× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2013 (BFG 2013) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2013 — BGBl. I Nr. 103/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2013 BGBl. I Nr. 103/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2013 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1BewilligungArt. 2Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 3Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 4Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durchEinsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2)Art. 6Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 7Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 8Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 9Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 10HaftungsübernahmenArt. 11Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 12Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 13PersonalplanArt. 14VerweisungenArt. 15Inkrafttreten und GeltungsdauerAnlagenAnl. 1Allgemeine Hinweise | Gliederungselemente des BundesvoranschlagesAnl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2013Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2013Anl. 4Personalplan 2013