Norm BFG 2015× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2015 (BFG 2015) Fassungen (Gesetz) ab 04.12.2015 — BGBl. I Nr. 140/2015▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute04.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 140/2015 01.01.201503.12.2015 BGBl. I Nr. 39/2014 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.12.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenBewilligungArt. 1Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 2Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 3Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 4Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sind (Abs. 1) sowie Ausnahmen davon (Abs. 2)Art. 5Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 7Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 8Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 9HaftungsübernahmenArt. 10Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 11Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 12PersonalplanArt. 13VerweisungenArt. 14Inkrafttreten und GeltungsdauerArt. 15AnlagenAnl. 1Allgemeine Hinweise | Gliederungselemente des BundesvoranschlagesAnl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2015Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2015Anl. 4Personalplan 2015