Norm BFG 2020× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2020 (BFG 2020) Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2021 — BGBl. I Nr. 148/2021▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.12.2021 § → § BGBl. I Nr. 148/2021 01.06.202030.11.2021 BGBl. I Nr. 46/2020 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.12.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1BewilligungArt. 2Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 3Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 4Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 6Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6aÜberschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58Art. 7Überschreitung nicht finanzierungswirksamer Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 8Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 9Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 10HaftungsübernahmenVerfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 11Art. 12Art. 13PersonalplanArt. 14VerweisungenArt. 15VollziehungArt. 16Inkrafttreten, Geltungsdauer und ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Allgemeine Hinweise | Gliederungselemente des BundesvoranschlagesAnl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2020Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2020Anl. 4Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013