Norm BFG 2022× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2022 (BFG 2022) Fassungen (Gesetz) ab 20.07.2022 — BGBl. I Nr. 100/2022▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute20.07.2022 § → § BGBl. I Nr. 100/2022 04.06.202219.07.2022 § → § BGBl. I Nr. 66/2022 01.01.202203.06.2022 BGBl. I Nr. 195/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.07.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1BewilligungArt. 2Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 3Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 4Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 6Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 7Überschreitung von Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 8Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 9Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 10HaftungsübernahmenArt. 11Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 12Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 13PersonalplanArt. 14VerweisungenArt. 15VollziehungArt. 16Inkrafttreten, Geltungsdauer und ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Gliederungselemente des BundesvoranschlagesAnl. 2Anl. 3Anl. 4Allgemeine Bestimmungen