Norm BFG 2026× ▾ ‹›Gliederung Bundesfinanzgesetz 2026 (BFG 2026) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2026 — BGBl. I Nr. 23/2025 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2026 BGBl. I Nr. 23/2025 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1BewilligungArt. 2Ermächtigung zu KreditoperationenArt. 3Ermächtigung zu besonderen FinanzierungenArt. 4Umschichtungen finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Einsparungen im Finanzierungshaushalt und im Ergebnishaushalt zu bedecken bzw. auszugleichen sindArt. 5Überschreitung fixer, finanzierungswirksamer Mittelverwendungen, die durch Mehreinzahlungen zu bedecken und durch finanzierungswirksame Mehrerträge auszugleichen sindArt. 6Überschreitung finanzierungswirksamer Mittelverwendungen mit Bedeckung durch Kreditoperationen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 6aÜberschreitung im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit mit Bedeckung durch den Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit der Untergliederung 58Art. 7Überschreitung von Aufwendungen ohne Ausgleich im ErgebnishaushaltArt. 8Gemeinsame Bestimmungen für Umschichtungen und Überschreitungen sowie Ausnahmen davonArt. 9Ausnahmen von generellen Regelungen des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 sowie Umschichtungs-, Bedeckungs- und AusgleichsverbotArt. 10HaftungsübernahmenArt. 11Verfügungen über unbewegliches BundesvermögenArt. 12Verfügungen über bewegliches BundesvermögenArt. 13PersonalplanArt. 14VerweisungenArt. 15VollziehungArt. 16Inkrafttreten, Geltungsdauer und ÜbergangsbestimmungenAnlagenAnl. 1Allgemeine HinweiseAnl. 2Anlage II Bundespersonal das für Dritte leistet – Bruttodarstellung 2026Anl. 3Anlage III Finanzierungen, Währungstauschverträge – Bruttodarstellung 2026Anl. 4P E R S O N A L P L A N 2 0 2 6 | Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung gem. § 44 BHG 2013