Norm BFRG 2027-2030× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Bundesfinanzrahmengesetz 2027 bis 2030 (BFRG 2027-2030) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2027 — BGBl. I Nr. 56/2026 (Stammfassung) (kundgemacht)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.202731.12.2027 BGBl. I Nr. 56/2026 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 56/2026 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2027 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Auszahlungsobergrenzen der Rubriken§ 2Auszahlungsobergrenzen der Untergliederungen§ 3Veränderung der Auszahlungsobergrenzen§ 4Grundzüge des Personalplanes§ 5In- und Außerkrafttreten§ 6Vollziehung