Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 27/2012Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 8Paragraph 8
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Text
Abweichende Vereinbarungen
§ 8.Paragraph 8,
Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach Paragraph 4,, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach Paragraph 6,, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach Paragraph 7, Absatz eins, einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach Paragraph 7, Absatz 2, ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.
Schlagworte
Vorlagepflicht
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012
Dokumentnummer
NOR40138537