Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 521/1985 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2013Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 153 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
41/08 Ehrenzeichen, Orden, Uniformen, Abzeichen
Text
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Das EDZ besteht aus einer Medaille und einem dreieckig gefalteten Band.
(2)Absatz 2,Die doppelseitig geprägte Medaille ist kreisrund und versilbert. Sie hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite zeigt die Medaille die von einem Lorbeerkranz eingefaßte Inschrift „30“ und die Umschrift „Für treue Dienste - Republik Österreich“. Auf der Rückseite zeigt die Medaille das Bundeswappen. Die Verbindung mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine versilberte Öse und einen versilberten schmalen Ring hergestellt.
(2a)Absatz 2 a,Das Abzeichen für besondere Tapferkeit besteht aus einem leicht gewölbten, achtspitzigen, weiß emaillierten, golden bordierten Kreuz von 60 mm Durchmesser mit rot emaillierten Rändern. In der Mitte der Kreuzbalken befindet sich ein weiß emailliertes, golden bordiertes, kreisrundes Medaillon mit glattem, rot emaillierten Ring. Der Ring enthält die innere Umschrift „Bundesministerium für Inneres“ oder „Bundesministerium für Justiz“ sowie in der Mitte die Aufschrift „VERDIENST“.
(3)Absatz 3,Das Band ist weiß, 45 mm breit, mit einem 9 mm breiten rot-weiß-roten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 1 mm breiten roten Vorstoß versehen.
(4)Absatz 4,Das EDZ wird an der linken Brustseite zur Uniform und zur Zivilkleidung getragen. Das Tragen von Bandspangen zur Uniform und das Tragen der Medaille in bildgetreuem verkleinertem Maßstab sowie das Tragen von schmalen Leisten zur Zivilkleidung ist gestattet.
(5)Absatz 5,Das Aussehen und die Art des Tragens des Anerkennungszeichens wird im Bereich des Bundesministeriums für Inneres durch Verordnung der Bundesministerin für Inneres festgelegt, im Bereich des Bundesministeriums für Justiz durch Verordnung der Bundesministerin für Justiz.
Zuletzt aktualisiert am
26.01.2015
Dokumentnummer
NOR40153524