Rechtstracker.at

§ 73a EO

Fassungen
01.05.1996 bis 31.03.2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 73a01.05.199631.03.2009 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009
§ 73a01.01.199330.04.1996 BGBl. Nr. 756/1992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79 aus 1896, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 73 a

Inkrafttretensdatum

01.05.1996

Außerkrafttretensdatum

31.03.2009aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009

Abkürzung

EO

Index

23/04 Exekutionsordnung

Text

Elektronische Einsicht in Geschäftsbehelfe des

Exekutionsverfahrens

Paragraph 73 a, (1) Der Bundesminister für Justiz hat nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sowie unter Bedachtnahme auf eine einfache und sparsame Verwaltung und eine Sicherung vor Mißbrauch die Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahrens, insbesondere die Namensverzeichnisse, die Register über Pfändungen und die Listen der Vermögensverzeichnisse, zu bestimmen, in die Rechtsanwälte, Notare und Körperschaften des öffentlichen Rechts mittels automationsunterstützter Datenübermittlung Einsicht nehmen dürfen, wenn sie die auf diese Weise erlangten Daten zur Einleitung eines Rechtsstreites oder einer Exekution, zur Geltendmachung von Einwendungen gegen eine bereits eingeleitete Exekution oder sonst zur Führung eines gerichtlichen Verfahrens benötigen.

  1. Absatz 2,Die Einsicht ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten für den Sprengel eines Bezirksgerichts oder eines Landesgerichts oder bundesweit zu ermöglichen.
  2. Absatz 3,Die nähere Vorgangsweise bei dieser elektronischen Einsicht ist durch Verordnung des Bundesministers für Justiz zu regeln.
  3. Absatz 4,Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,)

Schlagworte

Pfändungsregister, Abfrage Dritter, Auswärtiger, IT, ADV

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2009

Gesetzesnummer

10001700

Dokumentnummer

NOR12038463

alte Dokumentnummer

N2199654800J