Norm EUStA-DG× ▾ ‹›Gliederung Suchen Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz (EUStA-DG) Fassungen (Gesetz) ab 29.05.2021 — BGBl. I Nr. 94/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.11.2025 § → § BGBl. I Nr. 65/2025 29.05.202131.10.2025 BGBl. I Nr. 94/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.10.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen und Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft§ 1Grundsätze§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Anwendungsbereich§ 4Wahrnehmung der Aufgaben im Bundesgebiet§ 5Datenschutz§ 6Übertragung der Zuständigkeit§ 7Zuständigkeitskonflikt§ 8Anzeigepflicht§ 9Beginn des Strafverfahrens§ 10Gerichtliche Zuständigkeit für Ermittlungsverfahren der EUStA§ 11Gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen nach Art. 31 EUStA-VO§ 12Amtshilfe§ 13Rechtsschutzbeauftragter§ 14Einstellung des Ermittlungsverfahrens§ 15Haupt- und Rechtsmittelverfahren§ 16Außergewöhnlich hohe Kosten einer Ermittlungsmaßnahme2. AbschnittInternationale Zusammenarbeit§ 17Allgemeine Voraussetzungen§ 18Anwendung von Bestimmungen über die Auslieferung und den (Europäischen) Haftbefehl§ 19Anwendung von Bestimmungen über Sicherstellungsentscheidungen§ 20Anwendung von Bestimmungen über die Rechtshilfe und die Europäische Ermittlungsanordnung§ 21Anwendung von Bestimmungen über die sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen3. AbschnittAnwendung von Bestimmungen des StAG und des GebAG§ 22Anwendung von Bestimmungen des StAG§ 23Anwendung von Bestimmungen des GebAG4. AbschnittJustizverwaltung§ 24Innerstaatliche Sicherstellung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der EUStA5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 25Verweisungen§ 26Inkrafttreten§ 27Vollziehung