Norm EUStA-DG× ▾ ‹›Gliederung Europäische Staatsanwaltschafts-Durchführungsgesetz (EUStA-DG) Fassungen (Gesetz) ab 01.11.2025 — BGBl. I Nr. 65/2025▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.11.2025 § → § BGBl. I Nr. 65/2025 29.05.202131.10.2025 BGBl. I Nr. 94/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.11.2025 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen und Strafverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft§ 1Grundsätze§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Anwendungsbereich§ 4Wahrnehmung der Aufgaben im Bundesgebiet§ 5Datenschutz§ 6Übertragung der Zuständigkeit§ 7Zuständigkeitskonflikt§ 8Anzeigepflicht§ 9Beginn des Strafverfahrens§ 10Gerichtliche Zuständigkeit für Ermittlungsverfahren der EUStA§ 10aTeilnahme der EUStA unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung§ 11Gerichtliche Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Ermittlungen nach Art. 31 EUStA-VO§ 12Amtshilfe§ 13Rechtsschutzbeauftragter§ 14Einstellung des Ermittlungsverfahrens§ 15Haupt- und Rechtsmittelverfahren§ 16Außergewöhnlich hohe Kosten einer Ermittlungsmaßnahme2. AbschnittInternationale Zusammenarbeit§ 17Allgemeine Voraussetzungen§ 18Anwendung von Bestimmungen über die Auslieferung und den (Europäischen) Haftbefehl§ 19Anwendung von Bestimmungen über Sicherstellungsentscheidungen§ 20Anwendung von Bestimmungen über die Rechtshilfe und die Europäische Ermittlungsanordnung§ 21Anwendung von Bestimmungen über die sonstige Zusammenarbeit in Strafsachen3. AbschnittAnwendung von Bestimmungen des StAG, des GebAG und der Reisegebührenvorschrift 1955§ 22Anwendung von Bestimmungen des StAG§ 23Anwendung von Bestimmungen des GebAG§ 23aAnwendung von Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 19554. AbschnittJustizverwaltung§ 24Innerstaatliche Sicherstellung des Betriebs und der Funktionsfähigkeit der EUStA5. AbschnittSchlussbestimmungen§ 25Verweisungen§ 26Inkrafttreten§ 27Übergangsbestimmungen§ 28Vollziehung