Rechtstracker.at

Anl. 1 GWR-Gesetz

Fassungen
ab 01.01.2010 — BGBl. I Nr. 125/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute01.01.2010 § → § BGBl. I Nr. 125/2009
Anl. 101.03.200431.12.2009 BGBl. I Nr. 9/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 125 aus 2009,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.2010BGBl. I Nr. 125/2009

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

GWR-Gesetz

Index

46/02 Sonstiges Statistik

Text

Anlage

A. Merkmale von Adressen der Grundstücke:

  1. Ziffer eins
    Bezeichnung der politischen Gemeinde;
  2. Ziffer 2
    Bezeichnung der Ortschaft;
  3. Ziffer 3
    Bezeichnung der am Grundstück angrenzenden Straße (wenn vorhanden);
  4. Ziffer 4
    die Orientierungsnummer (Hausnummer, Konskriptionsnummer u.a.);
  5. Ziffer 5
    die Katastralgemeinde und die Grundstücksnummer(n) auf die sich die Adresse bezieht;
  6. Ziffer 6
    die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz der Adresse;
  7. Ziffer 7
    Postleitzahl und sonstige Angaben zum leichteren Auffinden der Adresse wie Vulgo- und Hofnamen;
  8. Ziffer 8
    Angabe, ob die Adresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  9. Ziffer 9
    weitere Adressen, die für das Grundstück vergeben wurden.

B. Merkmale von Adressen der Gebäude:

  1. Ziffer eins
    Merkmale der Adresse des Grundstückes, auf dem sich das Gebäude befindet;
  2. Ziffer 2
    die repräsentative Koordinate im System der Landesvermessung als räumliche Referenz des Gebäudes;
  3. Ziffer 3
    weitere Adressen, die für das Gebäude vergeben wurden;
  4. Ziffer 4
    Angabe, ob die Gebäudeadresse für Wohnzwecke geeignet ist;
  5. Ziffer 5
    Angabe über die Funktion des Gebäudes;
  6. Ziffer 6
    Angaben der Gemeinde zu weiteren Nutzung des Gebäudes, wenn vorhanden;
  7. Ziffer 7
    Bezeichnung des Gebäudes wie Haus, Stiege, Pavillon, Parzelle u. dgl.

C. Merkmale von Adressen der Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten:

  1. Ziffer eins
    Merkmale der Adresse des Gebäudes, in dem sich die Wohnung oder die sonstige Nutzungseinheit befindet;
  2. Ziffer 2
    die Tür- oder Topnummer entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften oder die nähere Lagebestimmung innerhalb des Gebäudes.

D. Gebäudemerkmale:

  1. Ziffer eins
    Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes, wenn das Gebäude weder im Adressregister noch im technischen Operat des Grenzkatasters (Paragraph 9, Vermessungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1968,) enthalten ist;
  2. Ziffer 2
    Fläche des Gebäudes nach den Feststellungen der Gemeinde;
  3. Ziffer 3
    Gebäudekategorie;
  4. Ziffer 4
    Gebäudeeigentümertyp;
  5. Ziffer 5
    Bauperiode;
  6. Ziffer 6
    Gebäudestatus;
  7. Ziffer 7
    Geschoßanzahl und Vorhandensein eines Aufzuges;
  8. Ziffer 8
    Art der Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Gasversorgung; Abwasser-, Niederschlagswasser- und Abfallentsorgung;
  9. Ziffer 9
    Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Art des Energieträgers), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung, Art der Belüftung und Energiekennzahl;
  10. Ziffer 10
    die überbaute Grundfläche des Gebäudes sowie die verschiedenen Zwecken dienenden Flächen im Gebäude in Quadratmetern;
  11. Ziffer 11
    Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  12. Ziffer 12
    Koordinate als räumliche Repräsentanz des Gebäudes und Fläche des Gebäudes aus der Grundstücksdatenbank, soweit das Gebäude nicht im Adressregister aber im technischen Operat des Grenzkatasters enthalten ist;
  13. Ziffer 13
    Flächenangaben je Geschoß, durchschnittliche Geschoßhöhe, Art der Bauweise je Geschoß und Gebäudehöhe.

E. Wohnungsmerkmale:

  1. Ziffer eins
    Nutzfläche der Wohnung je Geschoß;
  2. Ziffer 2
    Zahl der Wohnräume der Wohnung je Geschoß;
  3. Ziffer 3
    Ausstattung der Wohnung;
  4. Ziffer 4
    Art der Beheizung der Wohnung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
  5. Ziffer 5
    Rechtsverhältnis an der Wohnung;
  6. Ziffer 6
    Nutzungsart;
  7. Ziffer 7
    Anzahl der Hauptwohnsitze und der (weiteren) Wohnsitze;
  8. Ziffer 8
    durchschnittliche Raumhöhe der Wohnung je Geschoß.

F. Merkmale von Bauvorhaben:

  1. Ziffer eins
    Merkmale der Adresse des Grundstückes, Gebäudes und/oder der Wohnung bzw. der sonstigen Nutzungseinheit, wo das Bauvorhaben durchgeführt wird;
  2. Ziffer 2
    Baubewilligungsdatum;
  3. Ziffer 3
    Fertigstellungsdatum;
  4. Ziffer 4
    Name und die Anschrift des Bauherrn; Angabe, ob der Bauherr Eigentümer des Grundstückes ist;
  5. Ziffer 5
    Rechtsnatur des Bauherrn;
  6. Ziffer 6
    Art der Baumaßnahme;
  7. Ziffer 7
    Daten gemäß Abschnitt D, E und G;
  8. Ziffer 8
    Anzahl der projektierten Wohnungen im Gebäude;
  9. Ziffer 9
    Fläche einer gleichzeitig errichteten, frei stehenden Privatgarage.

G. Merkmale von sonstigen Nutzungseinheiten:

  1. Ziffer eins
    Nutzfläche der Nutzungseinheit je Geschoß;
  2. Ziffer 2
    Ausstattung der Nutzungseinheit;
  3. Ziffer 3
    Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Warmwasseraufbereitung und Art der Belüftung;
  4. Ziffer 4
    Rechtsverhältnis an der Nutzungseinheit;
  5. Ziffer 5
    Nutzungsart;
  6. Ziffer 6
    durchschnittliche Raumhöhe der Nutzungseinheit je Geschoß.

H. Daten des Energieausweises:

  1. Ziffer eins
    Merkmale der Adresse des Grundstückes, des Gebäudes und/oder der Nutzungseinheit, für die der Energieausweis erstellt wird;
  2. Ziffer 2
    Gebäudeart;
  3. Ziffer 3
    Gebäudezone;
  4. Ziffer 4
    Errichtungsdatum;
  5. Ziffer 5
    Organisation und Name des Ausweiserstellers;
  6. Ziffer 6
    Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum;
  7. Ziffer 7
    GWR-Zahl (Energieausweisnummer);
  8. Ziffer 8
    Brutto-Grundfläche, konditioniertes Bruttovolumen;
  9. Ziffer 9
    charakteristische Länge (lc), mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient der Gebäudehülle (mittlerer U-Wert);
  10. Ziffer 10
    Klimadaten;
  11. Ziffer 11
    spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Referenzklima und der Vergleich zum Labeling (Energieeffizienzklasse);
  12. Ziffer 12
    spezifischer Heizwärmebedarf bezogen auf das Standortklima;
  13. Ziffer 13
    Warmwasserwärmebedarf;
  14. Ziffer 14
    spezifischer außenluftinduzierter Kühlbedarf;
  15. Ziffer 15
    spezifischer Kühlbedarf bezogen auf das Standortklima;
  16. Ziffer 16
    Heiztechnikenergiebedarf für die Raumheizung;
  17. Ziffer 17
    Heiztechnikenergiebedarf für die Warmwasserbereitung;
  18. Ziffer 18
    Energiebedarf für die Luftförderung;
  19. Ziffer 19
    Energiebedarf für die Kühlung;
  20. Ziffer 20
    Energiebedarf für die Beleuchtung;
  21. Ziffer 21
    Endenergiebedarf;
  22. Ziffer 22
    Primärenergiebedarf;
  23. Ziffer 23
    Referenzwert für die Gesamtenergieeffizienz (Klasse);
  24. Ziffer 24
    CO2-Emissionen;
  25. Ziffer 25
    Art der Beheizung (Wärmebereitstellung, Wärmeabgabesystem, Energieträger), Art der Warmwasserbereitstellung, Art der Belüftung, Raumlufttechnik und Kühlung.

Schlagworte

Vulgoname, Kellergeschoss, Wasserleitungsnetz, Neubau, Anbau

Im RIS seit

14.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2013

Gesetzesnummer

20003223

Dokumentnummer

NOR40112780