Rechtstracker.at

§ 3 HlSchG

Fassungen
ab 21.08.1996 — BGBl. Nr. 428/1996
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 3 heute21.08.1996 § → § BGBl. Nr. 428/1996
§ 301.10.198820.08.1996 BGBl. Nr. 372/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Halbleiterschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 372 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 428 aus 1996,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

21.08.1996BGBl. Nr. 428/1996

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

HlSchG

Index

26/04 Sonstiges Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Anspruch auf Schutz

Paragraph 3,

  1. Absatz eins,Anspruch auf Halbleiterschutz hat der Schöpfer der Topographie.
  2. Absatz 2,Ist die Topographie im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder sonst im Auftrag eines anderen geschaffen worden, so steht der Anspruch auf Halbleiterschutz, wenn nichts anderes vereinbart wurde, dem Dienstgeber oder dem Auftraggeber zu.
  3. Absatz 3,Kann der nach Absatz eins, oder 2 Anspruchsberechtigte seinen Anspruch mangels Vorliegen der Voraussetzungen nach Paragraph 5, nicht geltend machen, so steht der Anspruch, wenn die Topographie zuvor noch nicht oder nur vertraulich geschäftlich verwertet worden ist, demjenigen zu, der
    1. Ziffer eins
      die Topographie zuerst in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht nur vertraulich geschäftlich verwertet hat, und
    2. Ziffer 2
      vom Anspruchsberechtigten die ausschließliche Zustimmung erhalten hat, die Topographie im gesamten Geltungsgebiet des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht nur vertraulich geschäftlich zu verwerten.
    Mit der Geltendmachung dieses Anspruches durch Anmeldung erlischt der auf Absatz eins und 2 gestützte Anspruch.
  4. Absatz 4,Der Anspruch auf Halbleiterschutz (Absatz eins bis 3) ist übertragbar.

Schlagworte

EU, EWR

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2017

Gesetzesnummer

10002876

Dokumentnummer

NOR12038769

alte Dokumentnummer

N2199657307J