Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Immobilien-Investmentfondsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 80/2003Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage B
Schema B
Schema für die Informationen über den Immobilienfonds, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen
Vermögensstand
Immobilien und immobiliengleiche Rechte
Lage und regionale Verteilung
Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten
Art der Betriebskostenverrechnung
Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Kosten der Verwaltung, soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden
Baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung
Bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind
Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad
gewählte Bewertungsansätze
Anzahl der umlaufenden Anteile
Nettobestandswert je Anteil
Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind
Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden samt folgenden zusätzlichen Angaben:
es ist je eine Gliederung nach geeigneten Kriterien für den Immobilienfonds (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geographischen Kriterien, nach Devisen usw.) nach prozentuellen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen; für jeden vorstehend bezeichneten Vermögensgegenstand ist ein Anteil am Gesamtvermögen des Fonds sowie die Emissionswährung, die Nominalverzinsung (soweit vorhanden), der Wertpapierkurs und der Währungskurs anzugeben
Angaben der Veränderungen in der Zusammensetzung des Vermögensbestandes während des Berichtszeitraumes
Angaben über die Entwicklung des Vermögens des Immobilienfonds während des Berichtszeitraumes, die Folgendes umfassen:
Aufwendungen für die Verwaltung
Aufwendungen für die Depotbank
sonstige Aufwendungen und Steuern/Gebühren
Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge
Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung
Mehr- oder Minderwert der Anlagen
etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Immobilienfonds berühren
Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre, wobei zum Ende jedes Rechnungsjahres Folgendes anzugeben ist:
Errechneter Wert je Anteil (Rechenwert)
Wertentwicklung in Prozent
bisher ausgewiesene Erträge
Angabe des Betrages der bestehenden Verbindlichkeiten aus von der Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien für den Immobilienfonds im Berichtszeitraum getätigten Geschäften, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist
Steuerliche Behandlung des Anteilscheines unter der Annahme,
dass der Anteilinhaber den Anteil während des gesamten Geschäftsjahres des Fonds besessen hat.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2015
Dokumentnummer
NOR40043721