Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kunstrückgabegesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 181/1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2009Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 181 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4aParagraph 4 a
Text
Kommission für Provenienzforschung
§ 4a.Paragraph 4 a,
Die Kommission für Provenienzforschung ist beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichtet. Sie wird ausschließlich im Auftrag der Bundesministerin / des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Kultur tätig. Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:
Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß § 1, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß § 3 bilden können.Die Darstellung der Provenienzen von Gegenständen gemäß Paragraph eins,, soweit diese Grundlagen von Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, bilden können.
Die Forschung im Bereich geschichtlicher Sachverhalte, soweit diese von Bedeutung für die Feststellung der Provenienzen und Empfehlungen des Beirates gemäß § 3 sein können.Die Forschung im Bereich geschichtlicher Sachverhalte, soweit diese von Bedeutung für die Feststellung der Provenienzen und Empfehlungen des Beirates gemäß Paragraph 3, sein können.
Die Sammlung, Bearbeitung und Evidenthaltung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeit.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016
Dokumentnummer
NOR40111551