Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Krypto-Meldepflichtgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 96/2025Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2025,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 17Paragraph 17
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
Befreiende Mitteilung
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz eins,Ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, der gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 im Inland und gleichzeitig gemäß den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats oder eines qualifizierten Drittlands meldepflichtig ist, kann sich gemäß § 16 unter Berücksichtigung der dort festgelegten hierarchischen Ordnung von der Meldepflicht im Inland befreien, indem er eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt.Ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, der gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 2, im Inland und gleichzeitig gemäß den Vorschriften eines anderen Mitgliedstaats oder eines qualifizierten Drittlands meldepflichtig ist, kann sich gemäß Paragraph 16, unter Berücksichtigung der dort festgelegten hierarchischen Ordnung von der Meldepflicht im Inland befreien, indem er eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt übermittelt.
(2)Absatz 2,Die Mitteilung gemäß Abs. 1 für einen Meldezeitraum muss bis 1. Oktober des nachfolgenden Kalenderjahres erfolgen.Die Mitteilung gemäß Absatz eins, für einen Meldezeitraum muss bis 1. Oktober des nachfolgenden Kalenderjahres erfolgen.
(3)Absatz 3,Die Mitteilung gemäß Abs. 1 muss den Nachweis enthalten, dass die zu meldenden Informationen nach § 18 im anderen Mitgliedstaat oder qualifizierten Drittland fristgerecht gemeldet wurden.Die Mitteilung gemäß Absatz eins, muss den Nachweis enthalten, dass die zu meldenden Informationen nach Paragraph 18, im anderen Mitgliedstaat oder qualifizierten Drittland fristgerecht gemeldet wurden.
(4)Absatz 4,Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Inhalt und Verfahren zur Erfüllung der Nachweispflichten gemäß diesem Paragraphen mit Verordnung festzulegen.
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2025
Dokumentnummer
NOR40273816