Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Licht-ins-Dunkel-Zuwendungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 73/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Zuwendungszweck und -höhe
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dem Verein Licht ins Dunkel – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung wird zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung aus Bundesmitteln im Jahre 2023 ein einmaliger Betrag von 14.431.349,32 Euro überwiesen.
(2)Absatz 2,Für die Überweisung gem. Abs. 1 werden 14.431.349,32 Euro zur Verfügung gestellt.Für die Überweisung gem. Absatz eins, werden 14.431.349,32 Euro zur Verfügung gestellt.
Schlagworte
Zuwendungshöhe
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023
Dokumentnummer
NOR40254040