Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Licht-ins-Dunkel-Zuwendungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 73/2023Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2023,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Verpflichtungserklärung
§ 2.Paragraph 2,
Voraussetzung für die Überweisung des Betrages gemäß § 1 ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Vereins, die Mittel nur zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung zu verwenden und die Bedingungen gemäß §§ 3 und 4 zu erfüllen. Voraussetzung für die Überweisung des Betrages gemäß Paragraph eins, ist die Abgabe einer schriftlichen Verpflichtungserklärung des Vereins, die Mittel nur zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung zu verwenden und die Bedingungen gemäß Paragraphen 3 und 4 zu erfüllen.
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2023
Dokumentnummer
NOR40254041