Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 44/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 38Paragraph 38
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Aufwand der Strafverfolgung bei grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung
§ 38.Paragraph 38,
Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines nach diesem Hauptstück geführten Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung in Fällen des § 36 wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichsweise höheren Aufwand erfordern kann. Diese Tatsache allein rechtfertigt die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach § 45 Abs. 1 Z 6 VStG nicht. Inländische Behörden haben bei der Entscheidung über die Einstellung eines nach diesem Hauptstück geführten Verwaltungsstrafverfahrens die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung in Fällen des Paragraph 36, wegen ihrer Beziehung zu mehr als einem Staat einen vergleichsweise höheren Aufwand erfordern kann. Diese Tatsache allein rechtfertigt die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 6, VStG nicht.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016
Dokumentnummer
NOR40181725