Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 44/2016Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 48Paragraph 48
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Text
Ersuchen um Vollstreckung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat
§ 48.Paragraph 48,
(1)Absatz eins,Die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ist durch die inländische Behörde, die die Entscheidung gefällt hat, entweder selbst oder im Weg eines Ersuchens an das gemäß § 40 Abs. 4 örtlich zuständige Amt der Landesregierung zu veranlassen.Die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat ist durch die inländische Behörde, die die Entscheidung gefällt hat, entweder selbst oder im Weg eines Ersuchens an das gemäß Paragraph 40, Absatz 4, örtlich zuständige Amt der Landesregierung zu veranlassen.
(2)Absatz 2,Das Ersuchen um Veranlassung einer Vollstreckung muss folgende Angaben enthalten:
den Namen und die Anschrift des Verpflichteten und alle weiteren bekannten Daten zur Identifizierung des Verpflichteten;
die Kontaktdaten der inländischen Behörde, die die zu vollstreckende Entscheidung gefällt hat;
die ausdrückliche Bezeichnung der inländischen Behörde, die die Entscheidung gefällt hat, als „Gericht“ oder als „Verwaltungsbehörde“;
eine Zusammenfassung des Sachverhalts;
Angaben, gegen welche arbeitsrechtliche Vorschrift verstoßen wurde;
die Angabe der Höhe der Geldstrafe;
Angaben über die allfällige vorherige Zustellung der Entscheidung;
das Datum, an dem die Entscheidung vollstreckbar oder rechtskräftig wurde;
die Vollstreckungsmittel;
die Vollstreckbarkeitsbestätigung.
(3)Absatz 3,Dem Ersuchen sind beizufügen:
die zu vollstreckende Entscheidung;
eine Übersetzung der zu vollstreckenden Entscheidung in eine Amtssprache des EU-Mitgliedstaats oder EWR-Staats, in dem der Beschuldigte seinen Sitz oder Wohnsitz hat.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016
Dokumentnummer
NOR40181735