Norm Mot-G× ▾ ‹›Gliederung Festlegung der innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (Mot-G) Fassungen (Gesetz) ab 19.09.2024 — BGBl. I Nr. 140/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute19.09.2024 BGBl. I Nr. 140/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.09.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Gegenstand§ 2Geltungsbereich2. AbschnittZuständigkeit§ 3Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen§ 4Zuständigkeit für die Marktüberwachung§ 5Zuständigkeit für die Benennung und Notifizierung von technischen Diensten3. AbschnittMarktüberwachung§ 6Marktüberwachungsbefugnisse und -maßnahmen§ 7Daten- und Informationsaustausch4. AbschnittBenennung von technischen Diensten§ 8Benennungsverfahren5. AbschnittStrafbestimmungen§ 9Strafbestimmungen6. AbschnittSchlussbestimmungen§ 10Gleichwertigkeit von EU-Typgenehmigungsbögen mit Bescheiden§ 11Sprachliche Gleichbehandlung§ 12Evaluierung§ 13Vollziehung§ 14In- und Außerkrafttreten