Norm ÖJKG× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz (ÖJKG) Fassungen (Gesetz) ab 16.11.2023 — BGBl. I Nr. 131/2023▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute16.11.2023 § → § BGBl. I Nr. 131/2023 01.01.202315.11.2023 § → § BGBl. I Nr. 131/2023 01.01.202031.12.2022 BGBl. I Nr. 39/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.11.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zielsetzung§ 2Art und Höhe der Auszahlung§ 3Berichtslegung und Evaluierung§ 4Zuwendungsvertrag§ 5Vollziehung§ 6Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen