Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 288/1992Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
10/05 Bezüge, Unvereinbarkeit
Text
Vergütungsfähige Dienstverträge
§ 5.Paragraph 5,
Aufwendungen aus Dienstverträgen mit parlamentarischen Mitarbeitern sind nur insoweit vergütungsfähig, als die folgenden Vereinbarungen enthalten sind:
Befristung des Dienstvertrages längstens mit dem Ende der Gesetzgebungsperiode und
beiderseitige Kündbarkeit des befristeten Vertrages während seiner Laufzeit mit den im Angestelltengesetz, BGBl. Nr. 292/1921, vorgesehenen Kündigungsfristen und Kündigungsterminen.beiderseitige Kündbarkeit des befristeten Vertrages während seiner Laufzeit mit den im Angestelltengesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 292 aus 1921,, vorgesehenen Kündigungsfristen und Kündigungsterminen.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2015
Dokumentnummer
NOR12013829
alte Dokumentnummer
N1199220910J