Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pfandbriefgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 199/2021Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 199 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
2. Hauptstück
Strukturelle Merkmale
1. Abschnitt
Doppelter Rückgriff und Insolvenzferne
Doppelter Rückgriff
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen und Gegenparteien von Derivatekontrakten, sofern die Derivatekontrakte die Anforderungen gemäß § 16 erfüllen, haben folgende Forderungen:Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen und Gegenparteien von Derivatekontrakten, sofern die Derivatekontrakte die Anforderungen gemäß Paragraph 16, erfüllen, haben folgende Forderungen:
eine Forderung gegenüber dem die gedeckten Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstitut;
im Falle der Insolvenz oder Abwicklung des die gedeckten Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstituts, eine vorrangige Forderung auf den Kapitalbetrag sowie etwaige aufgelaufene und künftige Zinsen aus den Deckungswerten gemäß § 26 Z 1 undim Falle der Insolvenz oder Abwicklung des die gedeckten Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstituts, eine vorrangige Forderung auf den Kapitalbetrag sowie etwaige aufgelaufene und künftige Zinsen aus den Deckungswerten gemäß Paragraph 26, Ziffer eins, und
im Falle der Insolvenz des die gedeckten Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstituts, und für den Fall, dass die vorrangige Forderung gemäß Z 2 nicht im vollem Umfang erfüllt werden kann, eine Forderung gemäß § 26 Z 2.im Falle der Insolvenz des die gedeckten Schuldverschreibungen begebenden Kreditinstituts, und für den Fall, dass die vorrangige Forderung gemäß Ziffer 2, nicht im vollem Umfang erfüllt werden kann, eine Forderung gemäß Paragraph 26, Ziffer 2,
(2)Absatz 2,Die in Abs. 1 genannten Forderungen beschränken sich auf die vollständigen, aus den gedeckten Schuldverschreibungen erwachsenden Zahlungsverpflichtungen.Die in Absatz eins, genannten Forderungen beschränken sich auf die vollständigen, aus den gedeckten Schuldverschreibungen erwachsenden Zahlungsverpflichtungen.
Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021
Dokumentnummer
NOR40239895