Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Referenzwerte-Vollzugsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 93/2017Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 93 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 11Paragraph 11
Text
Meldung an die ESMA
§ 11.Paragraph 11,
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den Paragraphen 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2017
Dokumentnummer
NOR40194866